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Bei der Feuer- und Urnenbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen im Sarg verbrannt und die Asche in einer Urne in einem Grab beigesetzt. Hierfür muss eine schriftliche Anordnung des Verstorbenen oder der nächsten Angehörigen vorliegen. Auch hier haben Sie die Wahlmöglichkeiten zwischen einer Urnenrasen-, Einzel oder ein- und mehrstelligen Wahlgrabstätte. Die Urnenrasengrabstätte liegt auf einer grünen Wiese, wo die einzelne Grabstelle nicht erkennbar ist (anonym). Bei der Einzelgrabstelle haben Sie keinen Einfluss auf die Lage des Grabplatzes, dieser wir von der Friedhofsverwaltung vorgegeben. Bei der Urnenwahlgrabstätte können die Angehörigen in bestimmten Urnenfeldern die Lage des Grabes selbst bestimmen.
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